Teil 1: Reise- und Buchungsbedingungen
Teil 2: Nutzungsbedingungen Wassersport-/Landsportstation Corfelios GmbH
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Teil 1: Reise- und Buchungsbedingungen
Die Corfelios Reiseveranstalter und Reisevermittler GmbH (im folgenden Corfelios bzw. „wir“) ist teilweise als Reiseveranstalter, teilweise als Reisevermittler tätig. Die nachfolgenden Bedingungen dienen dazu, die Rechtsverhältnisse transparent darzustellen und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften korrekt zu regeln.
Vorab: Ein Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB besteht für Reiseverträge nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. bei Ihnen zu Hause) geschlossen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender (Ein-)Bestellung durch Sie als Verbraucher/in geführt wurden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen, die in Ziffer VII, Ziffer VIII, Ziffer IX und Ziffer X dieser Bedingungen behandelt sind.
I. Vermittlung fremder Leistungen / Haftung bei Vermittlung
1. Vermittelt Corfelios ausdrücklich in fremdem Namen Leistungen von Fremdanbietern, wie z.B. Flüge oder Leihwagen, so richten sich Zustandekommen und Inhalt der Verträge über diese Leistungen nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und – soweit diese einbezogen wurden – den jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners des Reisenden,.
2. Als Vermittler fremder Leistungen haften wir nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung, nicht für die Leistungserbringung im vermittelten Vertrag als solche. Unsere Haftung aus der Vermittlung ist, soweit nicht Körperschäden betroffen sind oder wir einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt.
II. Datenschutz / Ausführendes Luftfahrtunternehmen
1. Ihre im Zusammenhang mit der Buchung von uns veranstalteter oder vermittelter Leistungen erfassten Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Buchung und zur Kundenbetreuung verwendet. Wollen Sie keine Werbung von uns erhalten, so können Sie der Datenverwendung hierfür widersprechen (§ 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz/BDSG). Dazu und für die Geltendmachung der weiteren Rechte nach §§ 34, 35 BDSG genügt kurze Mitteilung unter den am Ende der Bedingungen angegebenen Kontaktdaten.
2. Die EU-Verordnung Nr. 2111 vom 14.12.05 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, ihre Kunden vor der entsprechenden Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.
III. Abschluss des Reisevertrages mit Corfelios
1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrags an: an dieses Angebot sind Sie bis zur Annahme durch uns, jedoch maximal 14 Tage ab Zugang Ihrer Erklärung bei uns gebunden. Der Reisevertrag kommt erst zustande, wenn Ihre Anmeldung Ihnen bzw. dem von Ihnen eingeschalteten Reisebüro gegenüber in Textform bestätigt worden ist.
2. Ändernde oder ergänzende Abreden zu den im Reisekatalog beschriebenen Leistungen oder den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit uns. Sie sollten aus Beweisgründen in Textform getroffen werden. Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
IV. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus Reiseanmeldung und Buchungsbestätigung sowie ergänzend aus der zugrunde liegenden Ausschreibung. Änderungen der Ausschreibung durch Mitteilung vor Vertragsschluss bleiben vorbehalten (vgl. Ziffer XIV.).
V. Zahlung des Reisepreises
1. Sämtliche Zahlungen auf unseren Reisepreis sind nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651 k Abs.3 BGB zu leisten. Mit Erhalt des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist 21 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Vertragsschluss nach diesem Zeitpunkt ist der gesamte Reisepreis mit Erhalt des Sicherungsscheines fällig.
2. Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des Reisepreises eingetreten, so haben Sie bis zur erfolgten Zahlung keinen Anspruch auf unsere Reiseleistungen.
3. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
VI. Preisänderungen
1. Preise gelten laut zugesandtem Angebot (Schriftform per Mail oder Post) vorbehaltlich Berechnungsfehlern.
2. Als Reiseveranstalter sind wir berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für uns nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund nicht von uns zu vertretender Umstände erhöhen oder neu entstehen:
Wechselkurse für die betreffende Reise; Beförderungskosten (insbesondere bei Ölpreisverteuerung); Abgaben für bestimmte Leistungen; Hafen- oder Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise- und Aufenthaltsgebühren. Die Preiserhöhungen sind jedoch nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt.
3. Der Reisepreis darf nur insoweit erhöht werden, wie dies der betragsmäßigen Erhöhung der in Ziffer 1. genannten Preisbestandteile bezogen auf die Kosten der konkreten Reise seit Vertragsschluss
entspricht. Der Erhöhungsbetrag wird zum Reisepreis addiert. Wir sind verpflichtet, Ihnen auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung im einzelnen zu belegen.
4. Wir sind verpflichtet, Ihnen eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes, jedoch spätestens drei Wochen vor Reisebeginn mitzuteilen. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5%, so sind Sie berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Sie können stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus unserem Angebot verlangen, sofern wir in der Lage sind, diese ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich uns oder dem buchenden Reisebüro gegenüber erklärt werden.
VII. Rücktritt vor Reisebeginn
Sie können als Reiseteilnehmer vor Reiseantritt jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall steht uns als Reiseveranstalter jedoch gesetzlich eine Rücktrittsentschädigung zu. Wir können diese nach unserer Wahl konkret entsprechend § 651 i Abs. 2 BGB berechnen oder eine angemessene pauschalierte Stornoentschädigung geltend machen. Wir können die Wahl nur bis zum Versand der Stornorechnung treffen und von einer einmal getroffenen Wahl nur mit Ihrem Einverständnis abweichen. Für eine pauschalierte Stornoentschädigung gelten folgende auf den Reisepreis des betroffenen Teilnehmers bezogene Prozentsätze:
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 20%
Vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50%
Vom 14. bis 03. Tag vor Reiseantritt: 70%
ab 02. Tag vor Reiseantritt sowie bei Nichtantritt
der Reise ohne vorherige Benachrichtigung: 90%
Die Entschädigung berechnet sich aus dem Anreisepreis je angemeldeten Teilnehmer. Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Dieser erfolgt an Wochenenden und Feiertagen rechtlich regelmäßig erst am Tag nach Eingang. Der Nachweis eines geringeren oder gar nicht entstandenen Schadens bleibt Ihnen vorbehalten.
VIII. Umbuchungen und Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers
1. Umbuchungen von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft oder Beförderungsart nehmen wir bei von uns veranstalteten Reisen bis 30 Tage vor Reisebeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von Euro 25,00 € pro Teilnehmer plus der Gebühr, die der Veranstalter der über uns gebuchten Fremdleistung verlangt, vor Verfügbarkeit der gewünschten Leistung vorausgesetzt. Nach diesem Zeitpunkt kann eine Umbuchung grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag zu den in Ziffer V. genannten Bedingungen und nachfolgende Neuanmeldung erfolgen.
2. Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass ein von Ihnen benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können als Reiseveranstalter dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei Eintritt des Dritten haften Sie mit ihm gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch seinen Eintritt entstehenden Mehrkosten.
IX. Obliegenheiten bei mangelhafter Reise
1. Wird die von uns geschuldete Leistung mangelhaft erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
2. Leisten wir nicht innerhalb einer von Ihnen bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, können Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist nicht nötig, wenn wir die Abhilfe verweigern oder wenn sofortige Abhilfe durch besonderes Interesse geboten ist.
3. Ihr Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) für die Dauer des Mangels entfällt, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.
4. Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind an unsere örtliche Vertretung, deren Name und Kontaktadresse Sie in unseren Reiseunterlagen finden, zu richten. Diese ist jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung gegen uns anzuerkennen.
X. Kündigung des Reisevertrags durch Sie oder uns
1. Wir können als Reiseveranstalter den Reisevertrag kündigen, wenn Sie als Reiseteilnehmer den vorher bekannt gegebenen besonderen Reiseanforderungen nicht genügen oder Ihr
Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann.
2. Wird die von uns veranstaltete Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsabschluss nicht voraussehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Reisevertrag kündigen.
3. Unsere örtlichen Vertreter sind zum Kündigungsausspruch bevollmächtigt.
4. Ist Ihnen infolge eines Mangels die Reise oder ihre Fortsetzung nicht zumutbar oder ist die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor ist uns eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Die Fristsetzung ist nicht nötig, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder sofortige Kündigung des Vertrages durch besonderes Interesse geboten ist.
XI. Hinweis zu sportlichen Aktivitäten im Urlaub
Denken Sie an Ihre Sicherheit und minimieren Sie Risiken. Auch ohne besondere Aufforderung sollten Sie bei allen Aktivitäten auf dem Wasser eine Schwimmweste tragen und beim Mitsegeln den Weisungen des Schiffsführers unbedingt Folge leisten. Weitere Nutzungsbedingungen der von Corfelios angebotenen Sport- und Aktivangebote unter www.corfelios.de/agb „Teil 2: Nutzungsbedingungen Wassersport-/Landsportstation Corfelios GmbH“
XII. Unsere Haftung als Reiseveranstalter
1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Teilnehmers beschränkt, soweit
a) ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder
b) wir für einen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
2. Unsere Haftung Ihnen gegenüber auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht,
auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Teilnehmers beschränkt. Bis € 4.100,00 haften wir jedoch unbeschränkt.
XIII. Ausschlussfrist, Verjährung
1. Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen müssen Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber unter unserer unten angegebenen Adresse geltend machen. Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren.
2.Ihre in Ziff. 1 bezeichneten Ansprüche verjähren in zwei Jahren, soweit sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder Körperschäden betreffen. Ansonsten verjähren sie in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
XIV. Gültigkeit der Angaben in unserer Ausschreibung
Selbstverständlich kann die Ausschreibung im Katalog bzw. auf der Website nur die zum Druck- bzw. Aktualisierungszeitpunkt feststehenden Gegebenheiten berücksichtigen, und Druckfehler können leider auch bei größter Sorgfalt vorkommen. Änderungen unseres Angebots bleiben uns daher bis Vertragsschluss vorbehalten.
XV. Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Wir vermitteln Ihnen gerne entsprechende Angebote der TAS TOURISTIK ASSEKURANZ, Walther von Cronberg Platz 15, 60594 Frankfurt.
XVI. Visa-, Pass- und Gesundheitsbestimmungen
1. Die Information über solche Bestimmungen Ihnen gegenüber bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt für deutsche Staatsbürger (bzw. für Bürger des EU-Landes, aus dem heraus Sie buchen) ohne Berücksichtigung persönlicher Umstände, soweit Sie uns bei der Buchung keine besonderen Angaben gemacht haben.
2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer Änderung der Bestimmungen durch die staatlichen Behörden besteht. Wir werden uns bemühen, Sie von etwaigen Änderungen schnellstmöglich zu unterrichten, möchten Ihnen jedoch nahe legen, selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich frühzeitig auf evtl. Änderungen einstellen zu können.
3. Sie sollten sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erhalten Sie insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
XVII. Voraussetzungen für den Prämienerwerb bei Weiterempfehlung
Sofern Sie eine dritte Person werben steht Ihnen eines der drei Prämienangebote zu. Voraussetzung ist hierfür der erfolgreiche Buchungsabschluss der geworbenen Person unter folgenden Vorraussetzungen: Erstbuchung, kein bestehender Kunde in Kundendatei, fremde Familie oder Buchungseinheit, eigenständige Buchung mit separater Rechnung , nicht verbundene Zimmer bzw. Unterkünfte. Um Missbrauch zu verhindern lässt sich die Corfelios GmbH offen im Einzelfall das Prämienangebot nicht bzw. nur angepasst auszustellen.
XVIII. Gerichtsstand
Für den Fall, dass Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegen, wird für Ansprüche gegen Sie der Gerichtsstand Müllheim vereinbart.
Unsere Kontaktdaten
Reiseveranstalter und Reisevermittler Corfelios GmbH
Mittlerer Kirchweg 1, 79410 Badenweiler
Web: www.corfelios.de; Email: info(at)corfelios.de
Geschäftsführerin Lena-Maria Schmahl, HR-Nummer 675,
Amtsgericht Freiburg. USt.-ID.: DE 213 335 698
Volksbank Freiburg, BLZ: 680 900 00, KTO: 151 151 06
IBAN: DE51 6809 0000 0015 1151 06, BIC: GENODE61FR1
Stand 30.11.2016 – Letzte Fassung
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Teil 2: Nutzungsbedingungen Wassersport-/Landsportstation Corfelios GmbH
Segeln, Windsurfen, SUP, Mountainbiken bei der Surf- und Mountainbikestation Corfelios GmbH auf Korfu und Chalkidiki
Allgemeine Teilnahme- und Mietbedingungen
1 Kursteilnehmer und Mieterkreis
Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Segel-/ SUP-/ Windsurfsport, sowie Mountainbikesport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Voraussetzung für die Teilnahme an allen Segel-/ SUP- und Windsurfkursen ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Ausgenommen der SUP sind alle Gerätschaften und Angebote der Corfelios GmbH lediglich in Verbindung mit einer Unterkunftsbuchung über die Corfelios GmbH buch- und nutzbar.
2 Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag
Die Anmeldung zu einem Windsurf-/ Segelkurs, sowie Mountainbiketour bei dem Wassersport-/Mountainbikecenter Corfelios bedarf der Schriftform oder der mündlichen Mitteilung. Gleiches gilt für Abschluss des Mietvertrages. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen. Wir behalten uns das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung des Wassersport-/Mountainbikematerials durch Kollisionen oder Vandalismus. Das Wassersport-/ Mountainbike-center Corfelios übernimmt keine Haftung für den Ausfall von Übungsstunden bzw. Touren aus Witterungsgründen oder wegen Wassersporttrainer- und Mountainbikeguideausfall infolge von Krankheit oder anderen unvermeidlichen Gründen, ebenso nicht für den Ausfall von Prüfungen durch Flaute oder für nicht von der Schule abhängige Terminverzögerungen, Terminverschiebung oder Ausfälle von Prüfungen .Geleistete Zahlungen können erstattet werden bzw. ein Gutschein ausgestellt werden. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Teilnehmer, die einen Lehrgang bzw. eine Tour nachhaltig stören, sich verhaltenswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Bei Abbruch eines Wassersportkurses SUP/SURFEN/SEGEL und/oder einer Mountainbiketour durch Teilnehmer werden keine Geld Rück-erstattungen durch Wassersport-/Mountainbikecenter Corfelios geleistet, stattdessen kann ein unbegrenzt gültiger Gutschein ausgestellt werden!
3 Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist bei eventuellen auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
4 Sicherheit/ Durchführungsbedingungen
Den Anweisungen des Ausbilders/Praktikanten/Vermieters/Guides ist Folge zu leisten. Es gilt Schwimmwestenpflicht für den Segelsportbereich (Jolle, Katamaran, Optimisten). An Bord sind Turn- oder Neoprenschuhe zu tragen. Brillen und andere Gegenstände sind gegen Verlust zu sichern. Schmuckgegenstände wie Ringe und Ketten sind abzulegen. Bei der Miete von Sportmaterial (Windsurf und Segel) ist ein gültiger Segel/Windsurfschein vorzulegen. Es gilt Helmpflicht im Mountainbikebereich, sowohl bei Touren, als auch bei der Miete.
5 Sorgfaltspflicht
a) Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Segel-/ SUP-/ Windsurf-/ Mountainbikematerials wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet, das Segel-/ SUP-/ Windsurf-/ Mountainbikematerial vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/ Mieter verpflichtet entstandene Schäden sofort anzuzeigen.
b) Falls die Betriebsbereitschaft des Segel-/ SUP-/ Windsurf-/Mountainbikematerial durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders/Guides oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Mieters.
6 Haftung
a) Die Wassersportschule/Mountanbikestation Corfelios haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kurs-/Tourausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Windsurf-/ Wassersport-/Mountainbikematerials.
b) Die Haftung für Sach- und Personenschäden ist ausgeschlossen.
c) Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/Mieter eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer/Mieter verpflichtet sich, das Windsurf-/ SUP-/ Segel-/Mountainbikematerial wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen.
d) Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an Material und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer/Mieter persönlich.
e) Im Bereich Wassersport: Bei Windstärken über 4 Bft. ist das Tragen von Trapezen, der sichere Wasserstart und die Benutzung und das sichere Fahren der Fußschlaufen Pflicht. Im Schadensfall wird keine Haftung seitens des Wassersportcenters bei falscher Handhabung/Bedienung von Rigg/Windsurfbretter und Tragen/Ablegen bei Starkwind übernommen.
f) Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
g) Eine Haftung für leicht fahrlässiges Verhalten vertraglicher und deliktischer Art wird von der Wassersportschule/Mountainbikestation Corfelios ausgeschlossen. Die Teilnahme am Unterricht/an der Tour erfolgt auf eigene Gefahr. Außerdem haften Eltern für Ihre Kinder.
h) Bei Diebstahl aus Kundenkisten im Schulungsbereich/Mountainbereich übernimmt das Wassersportcenter/Mountainbikestation keine Haftung. Es besteht die Möglichkeit Wertgegenstände in abschließbare Räumlichkeiten einschließen zulassen. Es wird aber empfohlen private Wertgegenstände jeglicher Art, zuhause zu lassen! Bei Diebstahl übernimmt das Wassersportcenter/Mountainbikestation Corfelios keine Haftung.
7 Zusätzliche Vermietungsbedingungen
a) Bereich Wassersport: Die Wassersportschule Corfelios ist als Vermieter berechtigt, die Übergabe der Segel-/ SUP-/ Windsurfausrüstung zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation (VDWS oder ähnliche Lizenz) verfügt.
b) Bereich Wassersport: Sofern sich nach Übergabe trotz Lizenz eine mangelnde Qualifikation (mangelnde Beherrschung des Sportgerätes, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Mieters hinsichtlich der sicheren Führung des Segel-/ SUP-/ Windsurfmaterials offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten.
c) Bereich Wassersport: Muss aufgrund mangelnder Qualifikation des Mieters eine Rettung dessen durchgeführt werden beträgt der Entschädigungsbetrag 50,- Euro, welcher der Mieter dem Vermieter nach Abschluss der Rettungsmaßnahme sofort zu bezahlen hat.
d) Bereich Mountainbikestation: Sofern sich nach Übergabe eine mangelnde Qualifikation (mangelnde Beherrschung des Sportgerätes, Gefährdung Anderer) des Mieters hinsichtlich der sicheren Führung des Mountainbikes offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten.
e) Erworbene Stunden-/Tagesblöcke lassen sich nur auf Familienangehörige übertragen und gelten für maximal eine Folgesaison.
f) Sportprogramme lassen sich als rabattiertes Paket (mehr wie 1 Person) nur von Mitgliedern der gleichen Familie erwerben und sind Personen- sowie Wochengebunden. Für den Wassersportbereich ist der Verleih auf 2 Stunden pro Tag begrenzt.
g) Trotz Sportprogramm können ausgeliehene Gerätschaften (z.B. Mountainbike) von der Corfelios GmbH für Touren im Rahmen des Wochenprogramms vom Vermieter zurück gefordert werden. Hierfür erfolgt ein Ausgleich für einen anderen Tag bzw. eine andere Stunde.
h) Für den Verleih von Segel- und SUP-Material wird mindestens 1 Stunde, für den Verleih von Surfmaterial mindestens 0,5 Stunden abgerechnet.
i) Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar.
j) Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Im übrigen haftet der Mieter dem Vermieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Der Mieter hat auch für ein Verschulden seiner Mitnutzer einzustehen.
k) Der Mieter übernimmt die Mietsache wie besichtigt. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für versteckte Mängel und Konstruktionsfehler. Eventuelle Ansprüche gegen den Hersteller werden hiermit abgetreten.
8 Aufklärungspflicht
a) Bereich Wassersport: Der Mieter versichert, dass ihm die geltenden Notzeichen bekannt sind, dass er sich den körperlichen Anstrengungen der Sportausübung gewachsen fühlt und mind. 15 Minuten in offenem Wasser schwimmen kann. Der Vermieter hat auf die besonderen Gefahren des Revieres hingewiesen. Auf Anordnungen der Küstenwache oder ähnlicher Institutionen und des Vermieters ist während der Mietzeit zu achten. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass das Mietverhältnis keine Schulung und weitergehende Aufsichtspflichten beinhaltet.
b) Bereich Mountainbikestation: Der Mieter versichert, dass ihm die korrekte Benutzung des Mountainbikes bekannt ist. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass das Mietverhältnis keine geführte Tour und weitergehende Aufsichtspflichten beinhaltet.
9 Schäden an der Mietsache
Der Mieter hat die Mietsache nach Ablauf der Mietzeit an der Vermieter zurückzugeben. Dabei festgestellte Mängel gelten als während der Mietzeit entstanden, sofern sie bei der Übernahme nicht schriftlich vermerkt und angezeigt wurden. Der Mieter haftet für Schäden, die in der Mietzeit von ihm verursacht wurden. Bis EUR 41 haftet der Mieter ohne Verschuldensnachweis.
10 Der Gerichtsstand ist D- 79379 Müllheim
11 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrags zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen. Zudem ist jeder Teilnehmer an die Anweisungen seines Windsurf-/ Sup-/Segel-Instructors/Mountainbikeguides gebunden. Für Schäden am Wassersport-/Mountainbikematerial, die durch Missachtung der Anweisungen des Instructors/Guides oder durch Missachtung der Sicherheitsregeln entstehen, muss jeder Teilnehmer selber haften. Es empfiehlt sich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, welche die Sportart Windsurfen-/ Supsurfen, Segeln, Mountainbiken mit abdeckt!
Letzter Stand: 01.09.2016